Rolex
IWC
Lange & Söhne
Vacheron
Audemars
Tag Heuer
Tudor
J. Assmann
Blancpain
Zenith
Hublot
Montblanc
Patek Philippe
Panerai
Bulgari
Franck Muller
Jaeger-LeCoultre
Ulysse Nardin
Chanel
Uhrenankauf24 DRESDEN:
Straße des 17. Juni 13 | 01257 Dresden
+49 (0)351 20 56 447
+49 (0)177 35 90 100
info@luxusuhren-ankauf.de
Uhrenankauf24 BERLIN:
Kurfürstendamm 194 | 10707 Berlin
+49 (0)30 700 159 998
+49 (0)177 35 90 100
info@luxusuhren-ankauf.de
03/2016 Das Poincon de Genève oder auch Genfer Siegel ist ein Qualitätssiegel, das nach Genfer Gesetzen an besonders qualitative Uhren vergeben wird. Die Kriterien, die eine Uhr für dieses Siegel erfüllen muss, sind nicht leicht zu erfüllen.
Qualität mit Geschichte
Bereits seit 125 Jahren wird das Siegel an besonders hochwertige Uhren vergeben. Die Kriterien wurden in dieser Zeit mehrfach aktualisiert, um mit dem Schritt der Zeit gleichzuziehen. Seit 1994 wurde das Siegel vor allem nach ästhetischen Kriterien vergeben.
Seit Juni 2012 ist eine neue Fassung des Regelwerkes maßgebend. Darin wurden auch qualitative Aspekte festgehalten. Außergewöhnliche uhrmacherische Handwerkskunst wird nun ebenso gewürdigt wie Langlebigkeit und Fertigungsqualität.
Uhrwerk und Fertigungsqualität
Nur mechanische Uhrwerke können das Genfer Siegel erhalten. Außerdem müssen Montage, Regulierung und Einschalen des Uhrwerks in Genf erfolgen. Zudem muss der Antragsteller im Genfer Handelsregister eingetragen sein.
Die Fertigungsqualität wird mithilfe einer Lupe kontrolliert. Dabei wird nicht nur eine Uhr geprüft. Das zuständige Institut „Timelab“ überprüft die Fertigung im betreffenden Unternehmen regelmäßig. So steht das Siegel für dauerhafte Qualität.
Hohe ästhetische Ansprüche
Die Ansprüche an die ästhetischen Merkmale einer Uhr sind sehr hoch gegriffen. Bauteile aus Polymeren sind nicht zugelassen. Nur traditionelle Materialien werden akzeptiert. Polierte Kanten und langgezogene Flanken der Werksbestandteile sind Pflicht.
Schraubenköpfe sollen poliert und kreisgeschliffen sein. Auch die unteren Enden von Schrauben dürfen keine Grate oder Einkerbungen aufweisen. Drahtfedern sind gar nicht zugelassen. Nur Blatt- und Hebelfedern dürfen verwendet werden. Diese müssen in den nicht funktionellen Bereichen abgeschrägt sein. Weitere Kriterien für das Genfer Siegel sind eine hohe Ganggenauigkeit und Wasserdichtigkeit.
Die Uhren-News werden Ihnen präsentiert von Uhren Ankauf 24.