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3 Tipps für Uhren als Geldanlage

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03/2016 Niedrige Zinsen und ein schwächelnder Aktienmarkt lassen viele Anleger nach Alternativen suchen. Zahlreiche Anleger flüchten sich in Gold, doch es bestehen Zweifel, ob dem derzeitigen Aufschwung der Edelmetalle schon zu trauen ist. Klassische Armbanduhren rücken sich als Geldanlage in den Vordergrund. Was ist bei Uhren als Geldanlage zu beachten?

Uhren als mögliche Geldanlage

Wen Sie ein Uhrenportfolio aufbauen oder eine Einzelinvestition tätigen wollen, sollten Sie systematisch vorgehen. Ihre Vorgehensweise sollte sich an messbaren Faktoren orientieren. Bei neuen Uhren werden Vertriebskosten auf den Kaufpreis aufgeschlagen, was sie als Kapitalanlage unbrauchbar macht.

Soll es dennoch eine neue Uhr sein, dann sollten Sie zu einem limitierten Modell eines hochwertigen Herstellers greifen. Die Alleinstellungsmerkmale dieser Uhren steigern den langfristigen Wert. Bei Vintage-Uhren bestimmen vor allem Angebot und Nachfrage den Wert.

Die Auswahl der richtigen Uhr

Für die Auswahl der richtigen Uhr sind drei Faktoren entscheidend. Zum einen geht es um den persönlichen Geschmack. Hier liegt gleichzeitig das größte Risiko, denn hier kann man sich schnell fehlleiten lassen. Zum anderen ist der uhrmacherische Wert relevant. Seltenheit und Komplikation sind hier bestimmende Merkmale.

Die Marktpreisbildung ist der unabhängige Wert, nachdem sich der Preis richtet. Uhrenmärkte sind weder transparent, noch homogen. Der Marktpreis schwankt mitunter stark. Anleger müssen den Markt im Auge behalten und das richtige Timing haben.

Das Finanzamt nicht vergessen

Das Finanzamt möchte bei einer Anlage natürlich ebenfalls ein Stück vom Kuchen. Bei geringen Umsätzen gilt der Handel als privates Veräußerungsgeschäft. Liegt zwischen Erwerb und Verkauf mindestens ein Jahr, bleibt der Handel steuerfrei.

Ab 600 Euro unterliegen unterjährige Geschäfte der Steuer. Der Gewinn geht unter „Sonstige Einkünfte“ in die Steuererklärung ein. Bei höheren Gewinnen bis 17.500 Euro jährlich gilt die Kleingewerberegelung mit Gewerbesteuer. Darüber unterliegt das Geschäft außerdem der Umsatzsteuer.

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